Coroana Infos und ergänzender Teil zu unseren AGB

Ergänzungen zu unseren AGB bezüglich der Corona-Pandemie (Teil 1):

Auf dieser Karte findet ihr eine Zusammenstellung der in Deutschland vorhandenen Hotspots. Wir unterscheiden dabei in die, die 35Fälle/100000Einw/7Tage (hiernach verfährt unter anderem Bayern) und die, die 50Fälle/100000/Einw/7Tage (dies ist das Maß, auf welches sich zu Beginn der Lockerungen die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern geeinigt hat) aufweisen.

Wir werden ab sofort (2020-06-24) keine Gäste mehr aufnehmen, die entweder in einem der Hotspots ihren Wohnsitz haben oder aber in den drei Wochen vor Ankunft bei uns sich in diesen Gebieten aufgehalten haben oder sich aufhalten werden.

Bereits bestätigte Buchungen werden wir zurückziehen. Gäste, die schon eine Bestätigung erhalten haben und durch die Entwicklung der Hotspots im obigen Sinn betroffen sind, sind verpflichtet uns das selbständig mitzuteilen und ihre Buchung zu stornieren.

Ergänzungen zu unseren AGB bezüglich der Corona-Pandemie (Teil 2):

  • Für alle Buchungen gilt grundsätzlich ein durch den Pandemieverlauf begründeter Vorbehalt.
  • Eine Buchung wird hinfällig, wenn behördliche Anordnungen dieses erfordern oder Empfehlungen der damit befassten Institutionen dieses sinnvoll erscheinen lassen. Der jeweils andere Vertragspartner ist davon zu unterrichten.
  • Wir als Gastgeber können jederzeit zum Schutz unserer eigenen Gesundheit, der Gesundheit unserer anderen Gäste oder wenn wir nach unserem Ermessen eure Sicherheit nicht mehr sicherstellen können…
    • … die Buchungsbestätigung sanktionsfrei zurück ziehen.
    • … euch auffordern, vorzeitig abzureisen. In diesem Fall bekommt ihr den nichtverbrauchten Reisepreis erststattet.
  • Vor unserer Bestätigung eurer Buchung durch uns erwarten wir die genannten Fragebögen von euch wahrheitsgemäß beantwortet zurück.
  • Bei längerfristig vorausgetätigten Buchungen erwarten wir zusätzlich zwei Tage vor dem Check In eine aktualisierte Fassung des Corona-Fragebogens.
  • Während eures Aufenthaltes seid ihr für die Reinigung und Desinfektion eurer angemieteten Räumlichkeiten und ggfs. den Wechsel von Bettwäsche, Handtüchern und so weiter selbst zuständig. Das Material dafür wird von uns gestellt und möglichst kontaktfrei übergeben.
  • Sämtliche zusätzlichen Serviceleistungen, die in unseren Prospekten angeboten werden, sind zurzeit ausgesetzt.
  • Der Einkauf von Lebensmitteln unseres Hofes ist eingeschränkt möglich. Fragt am besten vor eurer Anreise bei uns nach, was verfügbar ist.
  • Unser Wohnmobilstellplatz kann unter oben genannten Bedingungen nur von Wohnmoblien und Wohnwagen genutzt werden, die komplett autark sind. Auch hier ist eine Anmeldung und (!) das Ausfüllen des Fragebogen zwingend (!) notwendig! Strom kann bezogen werden. Sämtliche sonstigen Ver- und Entsorgungen sind nicht (!) möglich.

Sollten in diesen Anhängen zu unseren AGB Widersprüche zu unseren Grund AGB entstehen, gelten die Regelungen der hier aufgeführten Ergänzungen zu unseren AGB.



Stand 2020-06-22: Ab dem 2020-06-22 ist bei uns Folgendes möglich:

Es haben sich wieder ein paar Kleingkeiten für uns als Gastgeber geändert. Allerdings hat das alles für euch kaum merkbare Auswirkungen. Wer es dennoch genau wissen möchte kann sich hier schlau machen.

Es ist grundsätzlich eine vorherige schriftliche Anmeldung notwendig. Diese Anmeldungsformulare findet ihr auf den Seiten des jeweiligen Angbotes.

Darüber hinaus ist auch immer noch das Ausfüllen eines Corona-Fragebogens notwendig, der es uns ermöglicht, das Coronagefährdungspotential durch euch für unsere anderen Gäste und auch für uns einzuschätzen. Unsere Corona-Fragebögen findet ihr auf den Seiten des jeweiligen Angebotes unterhalb der Anmeldungsformulare.

Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils nur an Gruppen von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder aber an Gruppen von mehr als zehn Personen aus maximal zwei Haushalten vermietet werden.

Für den Schäferwagen gilt das gleiche wie bei der Ferienwohnung. Allerdings steht der Schäferwagen bis voraussichtlich Ende Juli nicht zur Verfügung, da wir coronabedingt Umbauten vornehmen müssen.

Unser Wohnmobilstellplatz ist für drei Fahrzeuge ausgelegt. Wir dürfen diesen nun wieder voll belegen. Es bleibt aber Voraussetzung, dass euer Wohnmobil komplett autark ist. Denn Gemeinschafts- und Sanitäranlagen können/dürfen wir nach wie vor nicht anbieten. Und auch hier gilt: Eine Reisegruppe bis zehn Personen darf aus verschiedenen Haushalten stammen. Die Mitglieder in Gruppen von mehr als zehn Personen dürfen aus maximal zwei Haushalten stammen.

Stand 2020-06-08: Ab dem 2020-06-08 ist bei uns Folgendes möglich:

Es haben sich ein paar Kleingkeiten für uns als Gastgeber geändert. Allerdings hat das alles für euch kaum merkbare Auswirkungen. Wer es dennoch genau wissen möchte kann sich hier schlau machen.

Es ist grundsätzlich eine vorherige schriftliche Anmeldung inclusive des Corona Fragebogens (per E-Mail) notwendig.

Hier findet ihr unseren Corona Fragebogen.

Diese Fragebögen dienen zum einen zur Rückverfolgbarkeit von eventuellen Infektionsausbreitungen und/oder -verläufen. Und zum anderen zum Schutz unserer Gäste und unserem Eigenschutz. Das Ausfüllen der Fragebögen bleibt bei uns obligatorisch und sind der Buchung beizufügen.

Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus seinem eigenen und aus einem weiteren Haushalt genutzt werden.

Für den Schäferwagen gilt das gleiche wie bei der Ferienwohnung. Allerdings steht der Schäferwagen bis voraussichtlich Ende Juni nicht zur Verfügung, da wir coronabedingt Umbauten vornehmen müssen.

Unser Wohnmobilstellplatz ist für drei Fahrzeuge ausgelegt. Wir dürfen nur 80% unserer Plätze belegen. Bei der Errechnung der verfügbaren Stellplätze ist nach unten abzurunden. Das heißt, zwei Wohnmobile können untergebracht werden. Weiterhin ist Voraussetzung, dass das Wohnmobil komplett autark ist. Denn Sanitäranlagen können/dürfen wir nicht anbieten.

Ergänzungen zu unseren AGB:

  • Für Buchungen für die Zeit nach dem 2020-05-11 gilt grundsätzlich ein Vorbehalt.
  • Eine Buchung wird hinfällig, wenn behördliche Anordnungen dieses erfordern oder Empfehlungen der damit befassten Institutionen dieses sinnvoll erscheinen lassen. Der jeweils andere Vertragspartner ist davon zu unterrichten.
  • Wir als Gastgeber können jederzeit zum Schutz unserer eigenen Gesundheit oder wenn wir nach unserem Ermessen eure Sicherheit nicht mehr sicherstellen können…
    • … die Buchungsbestätigung sanktionsfrei zurück ziehen.
    • … euch auffordern, vorzeitig abzureisen. In diesem Fall bekommt ihr den nichtverbrauchten Reisepreis erststattet.
  • Vor der Bestätigung eurer Buchung durch uns erwarten wir den euch zugesandten / von euch runtergeladenen Fragebogen wahrheitsgemäß beantwortet zurück.
  • Wir erwarten bis spätestens zwei Tage vor dem Check In eine aktualisierte schriftliche Erklärung das ihr …
    • aus maximal zwei Hausständen kommt.
    • alle infektionsfrei seid oder alle eine Infektion ohne verbleibende Gefährdung für andere durchlaufen habt.
    • … in den letzten 14 Tage vor dem Check In nicht in Risikogebieten (In- und Ausland) wart.
    • … eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass euer Wohnsitz bzw. der Ort, von dem ihr bei uns anreist, keinen Ausreisebeschränkungen (Quarantäne) unterliegt. Diese Bescheiningung darf bei Check In nicht älter als zwei Werktage sein.
    • … in den letzten 14 Tagen an keinen Veranstaltungen (dazu gehören auch Kita und Schule) teilgenommen habt, die eine Gruppengröße von zehn Personen überschritten hat.
  • Während eures Aufenthaltes seid ihr für die Reinigung eurer Räumlichkeiten und ggfs. den Wechsel von Bettwäsche, Handtüchern und so weiter selbst zuständig. Das Material dafür wird von uns gestellt.
  • Sämtliche zusätzlichen Serviceleistungen, die in unseren Prospekten angeboten werden, sind zurzeit ausgesetzt. Der Einkauf von Lebensmitteln unseres Hofes ist eingeschränkt möglich. Fragt am besten vor eurer Anreise bei uns nach, was verfügbar ist.
  • Unser Wohnmobilstellplatz kann unter oben genannten Bedingungen nur von Wohnmoblien und Wohnwagen genutzt werden, die komplett autark sind. Auch hier ist eine Anmeldung und das Ausfüllen des Fragebogen zwingend (!) notwendig! Strom kann bezogen werden. Sämtliche sonstigen Ver- und Entsorgungen sind nicht (!) möglich.

Stand 2020-05-25: Ab dem 2020-05-25 ist bei uns Folgendes möglich:

Es hat sich zum Stand 2020-05-11 nichts Wesentliches geändert. Daher schaut etwas weiter unten auf dieser Seite oder hier nach.
Die einzige Änderung betrifft unseren Wohnmobilstellplatz. Wir dürfen ab dem oben genannten Termin dann 60% anstatt 50% unserer Stellplätze belegen.

Der Fragebogen Gäste in Ferienwohnung und Schäferwagen müssen nach wie vor ausgefüllt werden.

Unsere Wohnmobilgäste finden den Onlinefragebogen unterhalb des Anmeldeformulars auf der Stellplatz-Hauptseite.

Stand 2020-05-11: Ab dem 2020-05-11 ist bei uns Folgendes möglich:

Ferienwohnung: Die Vorgaben, die uns gemacht werden, lauten: Innerhalb von sieben aufeinander folgenden Tagen dürfen wir an eine (!) Person zuzuglich deren Mitreisenden vermieten. Alle müssen aus einem gemeinsamen Haushalt kommen.
Als Beherbergungsbetrieb sind wir auch ohne Corona zur Erfassung der Personaldaten verpflichtet. Die jetzt vorliegende Verordnung konkretisiert das folgend: Wir sind zur Erfassung der Personaldaten aller unserer Gäste verpflichtet. Die erhobenen Daten müssen so beschaffen sein, dass eine kurzfristige Kontaktaufnahme gewährleistet ist.

Daher können wir ab sofort Buchungen annehmen. Allerdings, und das ist unsere Einschränkung, nehmen wir alle Buchungen nur unter Vorbehalt an.
Zur Erhebung der Kontaktdaten haben wir einen Fragebogen für unsere Gäste in Ferienwohnung und Schäferwagen und erarbeitet, den/die ihr hier runterladen könnt. Legt diesen ausgefüllt und unterschrieben eurer Anfrage/Buchung bei.

Schäferwagen: Hier gilt das gleiche wie bei der Ferienwohnung. Allerdings steht der Schäferwagen bis voraussichtlich Ende Mai nicht zur Verfügung, da wir coronabedingt Umbauten vornehmen müssen.

Wohnmobilstellplatz: Unser Platz ist für drei Fahrzeuge ausgelegt. Wir dürfen nur die Hälfte unserer Plätze belegen. Bei der Errechnung der verfügbaren Stellplätze ist nach unten abzurunden. Das heißt, ein Wohnmobil kann untergebracht werden. Weiterhin ist Voraussetzung, dass das Wohnmobil komplett autark ist. Denn Sanitäranlagen können/dürfen wir nicht anbieten.
Auch hier ist eine vorherige Anmeldung absolut notwendig.

Daher können wir ab sofort Buchungen annehmen. Allerdings, und das ist unsere Einschränkung, nehmen wir alle Buchungen nur unter Vorbehalt an.
Zur Erhebung der Kontaktdaten haben wir einen Fragebogen für unsere Gäste auf unserem Wohnmobilstellplatz erarbeitet, den ihr auf der Hauptseite des Stellplatzes unterhalb des Anmeldeformulars findet.

Ergänzungen zu unseren AGB:

  • Für Buchungen für die Zeit nach dem 2020-05-11 gilt grundsätzlich ein Vorbehalt.
  • Eine Buchung wird hinfällig, wenn behördliche Anordnungen dieses erfordern oder Empfehlungen der damit befassten Institutionen dieses sinnvoll erscheinen lassen. Der jeweils andere Vertragspartner ist davon zu unterrichten.
  • Wir als Gastgeber können jederzeit zum Schutz unserer eigenen Gesundheit oder wenn wir nach unserem Ermessen eure Sicherheit nicht mehr sicherstellen können…
    • … die Buchungsbestätigung sanktionsfrei zurück ziehen.
    • … euch auffordern, vorzeitig abzureisen. In diesem Fall bekommt ihr den nichtverbrauchten Reisepreis erststattet.
  • Vor der Bestätigung eurer Buchung durch uns erwarten wir den euch zugesandten / von euch runtergeladenen Fragebogen wahrheitsgemäß beantwortet zurück.
  • Wir erwarten bis spätestens zwei Tage vor dem Check In eine aktualisierte schriftliche Erklärung das ihr …
    • aus einem gemeinsamen Hausstand kommt.
    • alle infektionsfrei seid oder alle eine Infektion ohne verbleibende Gefährdung für andere durchlaufen habt.
    • … in den letzten 14 Tage vor dem Check In nicht in Risikogebieten (In- und Ausland) wart.
    • … eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass euer Wohnsitz bzw. der Ort, von dem ihr bei uns anreist, keinen Ausreisebeschränkungen (Quarantäne) unterliegt. Diese Bescheiningung darf bei Check In nicht älter als zwei Werktage sein.
    • … in den letzten 14 Tagen an keinen Veranstaltungen (dazu gehören auch Kita und Schule) teilgenommen habt, die eine Gruppengröße von zehn Personen überschritten hat.
  • Während eures Aufenthaltes seid ihr für die Reinigung eurer Räumlichkeiten und ggfs. den Wechsel von Bettwäsche, Handtüchern und so weiter selbst zuständig. Das Material dafür wird von uns gestellt.
  • Sämtliche zusätzlichen Serviceleistungen, die in unseren Prospekten angeboten werden, sind zurzeit ausgesetzt. Der Einkauf von Lebensmitteln unseres Hofes ist eingeschränkt möglich. Fragt am besten vor eurer Anreise bei uns nach, was verfügbar ist.
  • Unser Wohnmobilstellplatz kann unter oben genannten Bedingungen nur von Wohnmoblien und Wohnwagen genutzt werden, die komplett autark sind. Auch hier ist eine Anmeldung und das Ausfüllen des Fragebogen zwingend (!) notwendig! Strom kann bezogen werden. Sämtliche sonstigen Ver- und Entsorgungen sind nicht (!) möglich.

Die ab dem 2020-05-11 gültigen Verordnungen sollen voraussichtlich bis zum 2020-05-27 Gültigkeit haben.

Vorausschau für den 2020-05-11

Ab dem 2020-05-11 dürfen wir wieder Gäste in unserer Ferienwohnung, unserem Schäferwagen und auch auf unserem Wohnmoblistellplatz empfangen.

Bislang bekannte Beschränkungen (Genaueres ab dem 2020-05-10):
Ferienwohnung: wir dürfen unsere Ferienwohnung nur alle sieben Tage neu belegen.
Schäferwagen: Der ist voraussichtlich bis Ende Mai wegen Umbauarbeiten gesperrt.
Wohnmoblistellplatz: Von unseren drei Stellplätzen dürfen wir nur einen belegen. Daher ist eine vorherige Anmeldung zwingend notwendig. Weiterhin dürfen wir keine sanintären Anlagen, Ver- und Entsorgung und „Gastronomie“ anbieten.

Ergänzung: ab dem 2020-05-08

Mit der Neuordnung der Zuständigkeiten im Rahmen der Lockerungen entstehen jetzt Hotspots, die die Grenze von 50 Neuerkrankungen innerhalb von sieben Tagen überschreiten und deren Handling den kommunalen Behörden, insbesondere den Gesundheitsämtern, aufgedrückt wurde.
Da es für uns sehr schwierig ist, zu recherchieren, welche Regionen nun irgendwelchen Beschränkungen unterworfen sind/werden, erwarten wir von euch als Gast, uns umfassend darüber zu informieren, wie der Status eures Wohnsitzes beziehungsweise der Örtlichkeit ist, von der ihr bei uns anreist beziehungsweise euch die letzten drei Wochen vor Anreise bei uns aufgehalten habt. Dazu haben wir einen Fragebogen ausgearbeitet, den ihr hier runterladen könnt und ausgefüllt eurer Anfrage/Buchung beilegen könnt.

Stand 2020-05-06

Zu den im folgenden beschriebenen Schritten haben wir uns entschlossen, um unserer Eigenverantwortung in dieser Zeit gerecht zu werden: Uns und euch zu schützen. Denn an dieser Stelle – und eigentlich nur an dieser – haben wir die Möglichkeit unseren Beitrag zu leisten um die Infektionskreisläufe von Corona zu unterbrechen.

Seit heute gelten in Niedersachsen folgende Vorschriften für Beherbergungsbetriebe:


In der Fassung vom 05.05.2020 – Gültig ab 06.05.2020
Rot = Änderungen ab 06.05.2020

§ 1
(1) Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

(4) Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten und ähnlichen Einrichtungen, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für Beherbergungen und Übernachtungen ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Dies gilt auch für Betreiber von Kureinrichtungen und präventiven Reha-Einrichtungen. Anschlussheilbehandlungen im Sinne des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs sind hiervon ausgenommen. Satz 1 gilt nicht in Bezug auf Parzellen auf einem Campingplatz, die ganzjährig oder für die Dauer der Saison vermietet sind.

§ 2
(1) Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.

(2) In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien.
(3) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen von Personen, die sich in einem Wartebereich des Öffentlichen Personenverkehrs unter Wahrung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen aufhalten. Kontakte und Ansammlungen von Personen an öffentlichen Orten sind zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit der Betreuung und Versorgung von hilfebedürftigen Personen stehen, die in sozialen Hilfs- und Beratungseinrichtungen erbracht werden.

§ 5
(1)
Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, haben sich nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abzusondern. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise und auf direktem Weg zu ihrer Wohnung, dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Während der Absonderung ist es den in Satz 1 genannten Personen nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

(2) Die in Absatz 1 genannten Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für Maßnahmen nach § 30 IfSG zuständige Behörde zu kontaktieren und das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 anzuzeigen. Für die Zeit der Absonderung unterliegen sie der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt nach § 29 IfSG.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die keine Symptome einer Erkrankung an COVID-19 aufweisen und die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder aus einem in § 3 Nrn. 3, 4, 6, 10 bis 15 und 17 bis 19 genannten Grund nach Niedersachsen einreisen.

§ 11
Die örtlich zuständigen Behörden können weitergehende Anordnungen treffen, soweit es im Interesse des Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich ist und den vorstehenden Regelungen nicht widerspricht.

§ 12
(1) Verstöße gegen die §§ 1 bis 2 b und 5 bis 10 Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro geahndet.

§ 13
Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Mai 2020 außer Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 1 a, 2 a, 2 b, 7 a, 10 Abs. 3 und § 10 a am 19. April 2020 in Kraft und § 1 Abs. 6 mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.

Anmerkung von uns: Für den 11-ten, 16-ten und 25-ten sind weitere Lockerungen in Planung. Bitte haltet euch selbst auf dem Laufenden.


Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen können sich nach Bedarf ändern und gelten für alle unsere touristischen Angebote. Haltet euch also auf dem Laufenden. Diese Maßnahmen gelten bis auf Widerruf beziehungsweise Aktualisierung durch uns und sind auch Bestandteil unserer AGB.

  • Wir nehmen für die Zeit bis zur Aufhebung der behördlichen Verbote, mindestens jedoch bis zum 2020-05-15 keine Buchungen an.
  • Für Buchungen für die Zeit nach dem 2020-05-15 gilt grundsätzlich ein Vorbehalt.
  • Eine Buchung wird hinfällig, wenn behördliche Anordnungen dieses erfordern oder Empfehlungen der damit befassten Institutionen dieses sinnvoll erscheinen lassen. Der jeweils andere Vertragspartner ist davon zu unterrichten.
  • Wir als Gastgeber können jederzeit zum Schutz unserer eigenen Gesundheit oder wenn wir nach unserem Ermessen eure Sicherheit nicht mehr sicherstellen können…
    • … die Buchungsbestätigung sanktionsfrei zurück ziehen.
    • … euch auffordern, vorzeitig abzureisen. In diesem Fall bekommt ihr den nichtverbrauchten Reisepreis erststattet.
  • Vor der Bestätigung eurer Buchung erwarten wir den euch zugesandten Fragebogen wahrheitsgemäß beantwortet zurück.
  • Wir erwarten bis spätestens zwei Tage vor dem Check In eine schriftliche Erklärung dass ihr …
    • alle infektionsfrei seid oder alle eine Infektion ohne verbleibende Gefährdung für andere durchlaufen habt.
    • … in den letzten 14 Tage vor dem Check In nicht in Risikogebieten (In- und Ausland) wart.
    • … eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass euer Wohnsitz bzw. der Ort, von dem ihr bei uns anreist, keinen Ausreisebeschränkungen (Quarantäne) unterliegt. Diese Bescheiningung darf bei Check In nicht älter als zwei Werktage sein.
    • … in den letzten 14 Tagen an keinen Veranstaltungen (dazu gehören auch Kita und Schule) teilgenommen habt, die eine Gruppengröße von zehn Personen überschritten hat.
  • Während eures Aufenthaltes seid ihr für die Reinigung eurer Räumlichkeiten und den Wechsel von Bettwäsche, Handtüchern und so weiter selbst zuständig. Das Material dafür wird von uns gestellt.
  • Sämtliche zusätzlichen Serviceleistungen, die in unseren Prospekten angeboten werden, sind zurzeit ausgesetzt. Der Einkauf von Lebensmitteln unseres Hofes ist eingeschränkt möglich. Fragt am besten vor eurer Anreise bei uns nach, was verfügbar ist.
  • Unser Wohnmobilstellplatz kann unter oben genannten Bedingungen nur von Wohnmoblien und Wohnwagen genutzt werden, die komplett autark sind. Allerdings ist eine Anmeldung zwingend (!) notwendig! Strom kann bezogen werden. Sämtliche sonstigen Ver- und Entsorgungen sind nicht (!) möglich.
  • Beruflich Reisende sind von den oben genannten Maßnahmen teilweise ausgenommen. Gegen Vorlage einer Bescheinigung ihres Arbeit- oder Auftraggebers ist eine Buchung der Ferienwohnung bis auf Widerruf möglich. Allerdings nehmen wir nur Buchungen mit einer Belegungsdauer von mindestens vier Übernachtungen an. Die Belegungszahl ist auf maximal zwei Erwachsene beschränkt.

Wir hoffen dass wir diese Einschränkungen in absehbarer Zeit zumindest teilweise zurücknehmen können. Also schaut öfters mal hierein. Auch wenn ihr schon eine Buchungsbestätigung unter Vorbehalt von uns bekommen habt. Denn, wie die Bezeichnung „unter Vorbehalt“ schon sagt, auch diese kann sich bis zum Reiseantritt noch ändern.

Bleibt gesund!


Stand 2020-04-24
Zu den im folgenden beschriebenen Schritten haben wir uns entschlossen, um unserer Eigenverantwortung in dieser Zeit gerecht zu werden: Uns und euch zu schützen. Denn an dieser Stelle – und eigentlich nur an dieser – haben wir die Möglichkeit unseren Beitrag zu leisten um die Infektionskreisläufe von Corona zu unterbrechen.

Diese im Folgenden beschriebenen Maßnahmen können sich nach Bedarf ändern und gelten für alle unsere touristischen Angebote. Haltet euch also auf dem Laufenden. Diese Maßnahmen gelten bis auf Widerruf beziehungsweise Aktualisierung durch uns und sind auch Bestandteil unserer AGB.

  • Wir nehmen für die Zeit bis zur Aufhebung der behördlichen Verbote, mindestens jedoch bis zum 2020-05-15 keine Buchungen an.
  • Für Buchungen für die Zeit nach dem 2020-05-15 gilt grundsätzlich ein Vorbehalt.
  • Eine Buchung wird sanktionsfrei hinfällig, wenn behördliche Anordnungen dieses erfordern oder Empfehlungen der damit befassten Institutionen dieses uns sinnvoll erscheinen lassen.
  • Beide Vertragspartner können sanktionsfrei die Buchung zu folgenden Bedingungen jederzeit rückgängig machen.
    • Wir als Gastgeber können jederzeit zum Schutz unserer eigenen Gesundheit oder wenn wir nach unserem Ermessen eure Sicherheit nicht mehr sicherstellen können …
      • … die Buchungsbestätigung sanktionsfrei zurück ziehen.
      • … euch auffordern, vorzeitig abzureisen. In diesem Fall bekommt ihr den nichtverbrauchten Reisepreis erststattet.
    • Ihr als Gäste könnt von euer Buchung sanktionsfrei zurücktreten, wenn ihr dafür pandemiebezogene Gründe vorbringen könnt. Für andere Gründe empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
  • Wir erwarten bis spätestens zwei Tage vor dem Check In eine schriftliche Erklärung dass ihr …
    • alle infektionsfrei seid oder alle eine Infektion ohne verbleibende Gefährdung für andere durchlaufen habt.
    • … in den letzten 14 Tage vor dem Check In nicht in Risikogebieten wart.
    • … eine Bescheinigung der zuständige Behörde, dass euer Wohnsitz bzw. der Ort, aus dem ihr bei uns anreist, keinen Ausreisebeschränkungen (Quarantäne) unterliegt. Diese Bescheiningung darf bei Check In nicht älter als zwei Werktage sein. (Update vom 2020-05-06)
    • … auch eure Kinder, in den letzten 14 Tagen an keinen Veranstaltungen (dazu gehören auch Kita und Schule) teilgenommen habt, die eine Gruppengröße von zehn Personen überschritten hat.
  • Während eures Aufenthaltes seid ihr für die Reinigung eurer Räumlichkeiten und den Wechsel von Bettwäsche, Handtüchern und so weiter selbst zuständig. Das Material dafür wird von uns gestellt.
  • Sämtliche zusätzlichen Serviceleistungen, die in unseren Prospekten angeboten werden, sind zurzeit ausgesetzt. Der Einkauf von Lebensmitteln unseres Hofes ist eingeschränkt möglich. Fragt am besten vor eurer Anreise bei uns nach, was verfügbar ist.
  • Unser Wohnmobilstellplatz kann unter oben genannten Bedingungen nur von Wohnmoblien und Wohnwagen genutzt werden, die komplett autark sind. Strom kann bezogen werden. Sämtliche sonstigen Ver- und Entsorgungen sind nicht (!) möglich.
  • Beruflich Reisende sind von den oben genannten Maßnahmen teilweise ausgenommen. Gegen Vorlage einer Bescheinigung ihres Arbeit- oder Auftraggebers ist eine Buchung der Ferienwohnung bis auf Widerruf möglich. Allerdings nehmen wir nur Buchungen mit einer Belegungsdauer von mindestens vier Übernachtungen an. Die Belegungszahl ist auf maximal zwei Erwachsene beschränkt.

Wir hoffen dass wir diese Einschränkungen in absehbarer Zeit zumindest teilweise zurücknehmen können. Also schaut öfters mal hierein. Auch wenn ihr schon eine Buchungsbestätigung unter Vorbehalt von uns bekommen habt. Denn, wie die Bezeichnung „unter Vorbehalt“ schon sagt, auch diese kann sich bis zum Reiseantritt noch ändern.

Bleibt gesund!