Coronafragebogen

Wir haben uns trotzt der Corona-Pandemie zum Ziel gesetzt, für uns und unsere Gäste hier auf unserem Hof ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten. Dazu befolgen wir zum einen die behördlichen Auflagen und legen diese auch realtiv eng aus. Darüber hinaus recherchieren wir ständig die Entwicklung der Pandemie und auch die politschen – und vor allem die wissenschaftlichen – Diskussionen um dieses Thema. Daraus ergibt sich für uns ein Verhaltensmuster, welches ihr auch an unseren Maßnahmen schon hier im Bereich der Buchungsanfrage und -bestätigung erkennen könnt. Uns ist bewusst, dass einige von euch diese für überzogen halten und sich andere Gastgeber suchen. Darum sind wir nicht böse. Aber von denjenigen, die sich für uns entscheiden, wünschen wir uns, dass sie mit ihrem Handeln dazu beitragen, dieses „sichere Umfeld“ zu erhalten.

Daher freuen wir uns über jeden, der jetzt den unten angefügten Fragebogen ausfüllt und mit seiner Anfrage/Anmeldung an uns sendet.

Für die Zeit der Corona Pandeme gelten bei uns folgende Ergänzungen (Teil 1) zu unseren AGB (Teil 1):

Auf der folgenden Karte findet ihr eine Zusammenstellung der uns bekannten aktuellen und vergangenen Hotspots. Wir unterscheiden dabei in die Warnstufe 25Fälle/100000Einw/7Tage sowie die Hotspots, die 35Fälle/100000Einw/7Tage (hiernach verfährt unter anderem Bayern) und die, die 50Fälle/100000/Einw/7Tage (dies ist das Maß, auf welches sich zu Beginn der Lockerungen die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern geeinigt hat) aufweisen.

Weil die behördliche Ausweisung von Hotspots immer kleinteiliger (kleiner als Landkreise oder nur bestimmte Betriebe) wird, haben wir auch diese versucht in der Karte darzustellen.

Darüber hinaus haben wir die uns bekannten internationalen Hotspots und Risikogebiete eingetragen.

Seit dem 2020-06-24 nehmen wir keine Gäste mehr auf, die entweder in einem der Hotspots ihren Wohnsitz haben oder aber sich in den drei Wochen vor Ankunft bei uns  in diesen Gebieten aufgehalten haben oder sich aufhalten werden.

Ebenso nehmen wir keine Personen auf, die in den aufgelisteten Betrieben arbeiten oder Kontakt zu deren Mitarbeitern haben. Wenn ihr an Veranstaltungen oder Ansammlungen teilgenommen habt, die von uns kritisch betrachtet werden, können wir euch ebenso nicht als Gäste aufnehmen.

Wenn behördliche Einstufungen oder Anweisungen für Regionen oder Betriebe vorliegen, die hier auf der Karte nicht erwähnt sind, gelten dafür ebenfalls unsere vorstehend beschreibenen Anreisebeschränkungen.

Bereits bestätigte Buchungen, die in den im vorigen Absatz beschriebenen Zeitraum fallen, werden wir zurückziehen. Gäste, die schon eine Bestätigung erhalten haben und durch die Entwicklung in diesen Hotspots oder neu Entstehenden  im obigen Sinn betroffen sind, sind verpflichtet uns das selbständig mitzuteilen und ihre Buchung zu stornieren.

Ergänzungen zu unseren AGB bezüglich der Corona-Pandemie (Teil 2):

  • Für alle Buchungen gilt grundsätzlich ein durch den Pandemieverlauf begründeten Vorbehalt.
  • Eine Buchung wird hinfällig, wenn behördliche Anordnungen dieses erfordern oder Empfehlungen der damit befassten Institutionen dieses sinnvoll erscheinen lassen. Der jeweils andere Vertragspartner ist davon zu unterrichten.
  • Wir als Gastgeber können jederzeit zum Schutz unserer eigenen Gesundheit, der Gesundheit unserer anderen Gäste oder wenn wir nach unserem Ermessen eure Sicherheit nicht mehr sicherstellen können…
    • … die Buchungsbestätigung sanktionsfrei zurück ziehen.
    • … euch auffordern, vorzeitig abzureisen. In diesem Fall bekommt ihr den nichtverbrauchten Reisepreis erststattet.
  • Vor unserer Bestätigung eurer Buchung durch uns erwarten wir die genannten Fragebögen von euch wahrheitsgemäß beantwortet zurück.
  • Bei längerfristig vorausgetätigten Buchungen erwarten wir zusätzlich zwei Tage vor dem Check In eine aktualisierte Fassung des Corona-Fragebogens.
  • Während eures Aufenthaltes seid ihr für die Reinigung und Desinfektion eurer angemieteten Räumlichkeiten und ggfs. den Wechsel von Bettwäsche, Handtüchern und so weiter selbst zuständig. Das Material dafür wird von uns gestellt und möglichst kontaktfrei übergeben.
  • Sämtliche zusätzlichen Serviceleistungen, die in unseren Prospekten angeboten werden, sind zurzeit ausgesetzt.
  • Der Einkauf von Lebensmitteln unseres Hofes ist eingeschränkt möglich. Fragt am besten vor eurer Anreise bei uns nach, was verfügbar ist.
  • Unser Wohnmobilstellplatz kann unter oben genannten Bedingungen nur von Wohnmoblien und Wohnwagen genutzt werden, die komplett autark sind. Auch hier ist eine Anmeldung und (!) das Ausfüllen des unten angehängten Fragebogens zwingend (!) notwendig! Strom kann bezogen werden. Sämtliche sonstigen Ver- und Entsorgungen sind nicht (!) möglich.

Sollten in diesen Anhängen zu unseren AGB Widersprüche zu unseren Grund AGB entstehen, gelten die Regelungen der hier aufgeführten Ergänzungen zu unseren AGB.



Zu eurer Information, welche Maßnahmen bei uns aktuell verordnet sind:
Stand 2020-06-22

Es haben sich wieder ein paar Kleingkeiten für uns als Gastgeber geändert. Allerdings hat das alles für euch kaum merkbare Auswirkungen. Wer es dennoch genau wissen möchte kann sich hier schlau machen.

Es ist grundsätzlich eine vorherige schriftliche Anmeldung notwendig. Diese Anmeldungsformulare findet ihr auf den Seiten des jeweiligen Angbotes.

Darüber hinaus ist auch immer noch das Ausfüllen eines Corona-Fragebogens notwendig, der es uns ermöglicht, das Coronagefährdungspotential durch euch für unsere anderen Gäste und auch für uns einzuschätzen. Unsere Corona-Fragebögen findet ihr auf den Seiten des jeweiligen Angebotes unterhalb der Anmeldungsformulare.

Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils nur an Gruppen von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder aber an Gruppen von mehr als zehn Personen aus maximal zwei Haushalten vermietet werden.

Für den Schäferwagen gilt das gleiche wie bei der Ferienwohnung. Allerdings steht der Schäferwagen bis voraussichtlich Ende Juli nicht zur Verfügung, da wir coronabedingt Umbauten vornehmen müssen.

Unser Wohnmobilstellplatz ist für drei Fahrzeuge ausgelegt. Wir dürfen diesen nun wieder voll belegen. Es bleibt aber Voraussetzung, dass euer Wohnmobil komplett autark ist. Denn Gemeinschafts- und Sanitäranlagen können/dürfen wir nach wie vor nicht anbieten. Und auch hier gilt: Eine Reisegruppe bis zehn Personen darf aus verschiedenen Haushalten stammen. Die Mitglieder in Gruppen von mehr als zehn Personen dürfen aus maximal zwei Haushalten stammen.

Und hier beginnt der „Corona-Fragebogen“

Bitte für jede anreisende Person jeweils einen ausfüllen.
Das funktioniert folgendermaßen: Wenn ausgefüllt auf „Absenden“ klicken. Anschließend mit der „Rücktaste“ das Formular leeren und mit den Daten der nächsten Person ausfüllen. Dann weiter wie oben beschrieben.